Das Leasing von Fahrrädern und e-Bikes
liegt nicht erst seit Fridays for Future voll im Trend. Inzwischen gibt es jede Menge attraktive Kosten- und Steuervorteile, die dafür sprechen.
Die Überlassung von E-Bikes (Pedelecs) bis 25 kmh und Fahrrädern vom Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer oder durch den Unternehmer selbst ist seit dem 01.01.2019 steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn die Überlassung zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt wird. Ansonsten muss der Arbeitnehmer das Bike als geldwerten Vorteil mit 0,25% vom Brutto-Listenpreis pro Monat versteuern, kann es dann aber auch privat nutzen.
Ob Arbeitnehmer, Selbständiger oder
Arbeitgeber, profitieren Sie von unseren Leasingangeboten. Wir beraten Sie
kompetent und bieten Ihren ein maßgeschneidertes Konzept, unverbindlich und
kostenfrei.
Wir arbeiten natürlich eng mit den Top-Partnern der Branche zusammen:

Ihre Vorteile beim Leasing von Fahrrädern oder e-Bikes auf einen Blick:
Hohes Sparpotential bei den Fahrtkosten
e-Bikes sind steuerlich gleich- oder bessergestellt als Dienstwagen
Leasingraten sind als Betriebsausgaben zu 100% steuerlich absetzbar
Leasingbikes sind nicht nur geschäftlich, sondern auch privat nutzbar
Bewegung statt Autofahren fördert Gesundheit und Motivation
Parkplatzsuche und Staus entfallen
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