Allgemeine Geschäftsbedingungen


Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen zu folgenden Geschäftsbedingungen:

§ 1 Geltungsbereich; Abwehrklausel

(1) Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(2) Nicht mit diesen Geschäftsbedingungen übereinstimmende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass sie von uns ausdrücklich anerkannt werden. Die Ausführung von Lieferungen und Leistungen bedeutet keine Anerkennung von Geschäftsbedingungen des Kunden.

§ 2 Zahlungsbedingungen

(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind alle Zahlungen sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.

(2) Nicht bare Zahlungen erfolgen lediglich erfüllungshalber und gelten erst mit unwider-ruflicher Gutschrift als Zahlung. Kosten der Einziehung und Einlösung von Schecksund sonstige Kosten, die durch die unbare Zahlung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

(3) Für die Richtigkeit von Kostenvoranschlägen übernehmen wir eine Gewähr i.S.d. § 650BGB nur dann, wenn dies von uns ausdrücklich erklärt wird.

(4) Der Ladenpreis entspricht dem UVP des Herstellers und gilt ausschließlich im Zahlungs-verkehr für B2C-Endkunden. Aktionspreise sind von B2B-Geschäften ausgeschlossen.

§ 3 Erweitertes Pfandrecht

(1) Wegen unserer Forderungen aus einem uns erteilten Werkauftrag steht uns – unbeschadet des gesetzlichen Werkunternehmerpfandrechts gemäß § 647 BGB – ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu.

(2) Das vertragliche Pfandrecht gilt auch für Forderungen aus früher für den Kundendurchgeführten Arbeiten, Lieferungen oder Leistungen, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen und uns hieraus noch offene Forderungen zustehen.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

(1) Im Fall des Kaufs von Sachen bzw. des Werklieferungsvertrags behalten wir uns bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller Nebenkosten (wie insbesondere Fracht) das Eigentum an den von uns gelieferten Waren (Vorbehaltswaren) vor.

(2) Wenn wir bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Ver-trag wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Zahlung des fälligen Kaufpreises die Herausgabe der Vorbehaltsware vom Kunden verlangen, ist hierin zugleich ein Rücktritt vom Vertrag zu sehen.

(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir gegebenenfalls Drittwider-spruchsklage erheben können.

(4) Eine etwaige Verarbeitung der Vorbehaltsware (§ 950 BGB) durch den Kunden oder auf seine Veranlassung erfolgt stets für uns.

(5) Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen gemäß§ 947 BGB verbunden oder gemäß § 948 BGB untrennbar vermischt, ohne dass die Vorbehaltsware als die Hauptsache im Sinne von § 947 Abs. 2 BGB anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem Wert der anderen verbundenen oder vermischten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung Miteigentum überträgt und dieses für uns verwahrt. Die Parteien sind sich schon heute über den insoweit erfolgenden Eigentumsübergang einig.

(6) In den Fällen der von § 4.4 und 4.5 erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises und aller Nebenkosten (§ 4.1) unseren Miteigentumsanteil an der Sache.

§ 5 Mängel

(1) Die Ansprüche des Kunden bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestim-mungen und den nachfolgenden Regelungen.

(2) Von der Sachmängelhaftung ausgenommen sind Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, durch höhere Gewalt, durch funktionsbedingten Verschleiß oder durch Un-fallschäden entstanden sind.

(3) Beanstandet der Kunde die gelieferte Ware oder die erbrachte Werkleistung wegen Mängeln, so hat er uns die Ware bzw. den Gegenstand, an dem die Werkleistung von uns erbracht wurde, zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Wir sind neben den gesetzlichen Verweigerungsgründen zur Verweigerung der Nacherfüllung auch dann und so lange berechtigt, wie uns der Kunde nicht auf unsere Anforderung hin die beanstandete Ware bzw. den Leistungsgegenstand zur Überprüfung zur Verfügung gestellt hat; ein Rücktritts- oder Minderungsrecht steht dem Kunden wegen einer solchen Ver-weigerung nicht zu. Die gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme von Transportkostendurch den Verkäufer im Falle der berechtigten Mängelrüge bleibt von den Regelungendieser Bestimmung unberührt. Für etwaige Schadensersatzansprüche und Aufwen-dungsersatzansprüche des Kunden gelten die Regelungen in § 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(4) Muss der Vertrag rückabgewickelt werden und sind die empfangenen Leistungen daher zurückzugewähren, steht dem Kunden der Ertrag zu, den wir aus dem Kaufpreis durchetwaige, aber auch tatsächlich erzielte Zinsgewinne erhalten haben. Bei motorisierten Fahrrädern und Fahrrädern hat sich der Kunde auf den zurückzuzahlenden Kaufpreiseinen Nutzungsvorteil anrechnen zu lassen, der wie folgt zu ermitteln ist: Kaufpreis × zurückgelegte Strecke erwartete Restlaufleistung Mindestens sind jedoch 0,30 € pro Kilometer anzusetzen. Dazu wird das Pedelec, S-Pedelec oder Fahrrad durch Little John Bikes oder einen Fachhändler inspiziert und Mängel durch unsachgemäße Nutzung werden kostenpflichtig behoben.

(5) Offensichtliche Mängel der Ware sind vom Kunden zur Erhaltung der Gewährleistungs-ansprüche innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware zu reklamieren; die Ab-sendung der Mängelanzeige innerhalb der Frist reicht zur Fristwahrung aus. Auch wenn der Kunde die Ware noch nicht erhalten hat, beginnt die Frist, wenn sich der Kunde in Annahmeverzug befindet.

(6) Zwölf Monate nach dem in § 5.5 genannten Zeitpunkt (Fristbeginn) muss der Kundenachweisen, dass der von ihm behauptete Mangel bereits bei Fristbeginn vorlag.

(7) In Ermangelung anderweitiger ausdrücklicher Abreden stellen die in Auftragsbestäti-gungen, Prospekten und sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben und Abbildungen keine Garantien i.S.d. §§ 443, 444 BGB dar. Eine Garantieerklärung liegt nur vor, wenn sie von uns ausdrücklich als solche abgegeben wird.

(8) Handelt es sich um einen Kaufvertrag über gebrauchte Sachen, beträgt die Verjäh-rungsfrist für etwaige Mängelansprüche des Kunden ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Er-halt der Ware bzw. Annahmeverzug des Kunden (§ 4.3). Diese Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren gilt nicht für Mängel, deren Vorliegen von uns arglistig verschwiegen wurde oder die eine Beschaffenheit der Ware betreffen, für die wir eine Garantie übernommen haben, für Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung unsererseits, für Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder wegen der Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Einhaltung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflichten”).

(9) Ist der Vertrag für beide Parteien ein Handelsgeschäft, beträgt die Rügefrist gemäß§ 377 HGB für offene Mängel im Höchstfall 14 Tage ab Gefahrübergang. Abweichend von § 377 Abs. 4 HGB ist für die Einhaltung der Frist der Eingang einer schriftlichen Mängelrüge (auch per Telefax) bei uns maßgeblich.

(10) Erklären wir uns zur Nacherfüllung bereit, ist damit noch kein Anerkenntnis unsererseits verbunden, hierzu rechtlich verpflichtet zu sein.

§ 6 Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz

(1) Für etwaige Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Auf-wendungen wegen Pflichtverletzungen gilt Folgendes:

(2) Wir haften im Fall der einfachen (leichten) Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter, Beauftragten, Verrichtungs- oder Er-füllungsgehilfen nur für die Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflichten”).

(3) Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht durch uns oder unsere gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter, Beauftragten, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung für sämtliche vertraglichen, außervertraglichen und sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur, auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden und die zu diesem Zeitpunkt voraussehbaren, vertragstypischen vergeblichen Aufwendungen begrenzt.

(4) Die in § 6.2 und 6.3 vorgesehenen Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht für die Haftung aus der Übernahme einer Garantie, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(5) § 6.2 bis 6.4 gelten auch für vorvertragliche Pflichtverletzungen (also solche, die sich schon vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser AGB im Verhältnis zwischen uns und dem Kunden ereignet haben). Unsere Haftung für derartige vorvertragliche Pflichtverletzungen ist im gleichen Umfang ausgeschlossen bzw. begrenzt, wie unsere Haftung ausgeschlossen bzw. begrenzt wäre, wenn die Pflichtverletzung sich erst nachdem Wirksamwerden dieser AGB im Verhältnis zwischen uns und dem Kunden ereignet hätte. Der Kunde verzichtet demnach in diesem Umfang auf die ihm etwa zustehenden, bereits entstandenen Schadens- bzw. Aufwendungsersatzansprüche.

(6) Soweit gemäß § 6.2 bis 6.5 zu unseren Gunsten ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbegrenzung besteht, gilt dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbegrenzung auch für etwaige Ansprüche des Kunden gegen unsere gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter, Beauftragten, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen ausdemselben Rechtsgrund.

§ 7 Angebots- und Preisauszeichnung

(1) Hinsichtlich der Produktbeschreibungen sind Ausstattungsänderungen vorbehalten.

(2) Alle Produkte nur solange der Vorrat reicht.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die gesetzlichen Ansprüche des Kunden wegen Mängeln (Gewährleistung), die diesem aus dem mit uns geschlossenen Vertrag zustehen. Daneben können Ansprüche aus einer Garantie bestehen, die gegebenenfalls vom Hersteller freiwillig gewährt wurde. Darauf finden nur die Garantie-bedingungen des Herstellers Anwendung. Sollten Gewährleistungsansprüche aus un-serer Sicht ausgeschlossen sein, können wir im Namen des Kunden mit dem Herstellerklären, ob ein Garantiefall vorliegt.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Little John Bikes GmbH
Heidestraße 3
01127 Dresden

Vertreten durch: Geschäftsführer: Dr. Robert Peschke (CEO), René Schramm
Telefon: +49 (0) 351 56 34 97 0

Download als PDF [400 KB]